Häufige Mandantenfragen: Sind unsere Pensionszusagen rechtssicher?
Häufige Mandantenfragen: Sind unsere Pensionszusagen rechtssicher?

Erwerbsminderungsrente

„Wenn Sie auf einmal nicht mehr arbeiten können….“

Die Aussichten auf eine erfolgreiche Durchsetzung eines Rentenanspruches aufgrund Erwerbsminderung (EM) sind in den letzten Jahren stark gesunken.

 

Nach der letzten veröffentlichten Statistik über Rentenanträge gemäß § 5 RSVwV (Berichtszeitraum: Januar bis Dezember 2012) wurden von 355.968 Anträgen auf Erwerbsminderungsrente nur 191.748 bewilligt.

 

Dabei waren in 24.912 Fällen nach Ansicht der Deutschen Rentenversicherung die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen wie Wartezeiten nicht erfüllt. In 105.880 Fällen sah die Deutsche Rentenversicherung aufgrund des medizinischen Befundes kein Vorliegen einer verminderten Erwerbsminderung.

 

Innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe ablehnenden Bescheid steht Ihnen als Antragsteller die Möglichkeit offen, mit einer sorgfältigen Begründung Widerspruch einzulegen. Wird auch dieser negativ beschieden, können Sie innerhalb eines Monats vor dem jeweils zuständigen Sozialgericht Klage erheben.

Sinnvolle Unterstützung in schwieriger Situation

Bei dieser für Laien schwierigen Rechtslage, ist es besonders wichtig, von Beginn an professionell beraten zu werden.

 

Für den Ausgang des Verfahrens ist es von Vorteil, wenn man hier auf ein fundiertes Know-how und Erfahrung zurückgreifen kann.

 

Neben der Kenntnis des Rentenrechts setzt die Durchführung aber auch medizinische Kenntnisse voraus. Daher arbeite ich im Sinne meiner Mandanten hier mit einem unabhängigen Beratungsunternehmen zusammen, das sich auf die Durchsetzung von Ansprüchen aus  der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung spezialisiert hat.

 

Dies ist insbesondere von Vorteil, wenn der Antragsteller nicht nur Ansprüche bei der Deutschen Rentenversicherung, sondern auch bei seinem Lebensversicherungsunternehmen geltend machen will.

 

Markus Kirner Rentenberatung  begleitet und vertritt das Mandanten- Interesse in Widerspruchs- sowie in Klage- und Berufungsverfahren ausschließlich gegenüber der Deutschen Rentenversicherung.

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