Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist seit einigen Jahren durch den Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung nach § 1 Abs. 1 a des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG) Bestandteil eines jeden Anstellungsvertrages geworden. Sie besteht aber nicht nur aus dem Abschluss von Versicherungen oder dem Beitritt zu einer Unterstützungskasse. Vielmehr ist sie eine komplexe Kombination von Arbeitsrecht, Steuerrecht, Sozialversicherungsrecht, Zivilrecht, Betriebswirtschaft, Versicherungsmathematik und der Produktwelt. Dies verdeutlicht die hohe Anforderung an die Beratungsdienstleistung.
Immer mehr Arbeitgebern wird bewusst, dass sie sowohl für die Belegschaftsversorgung als auch für die Behandlung von Sonderfällen detaillierte Regelungen schaffen müssen. Einerseits ein attraktives Vorsorgesystem für die Arbeitnehmer zu haben, andererseits Risiken zu minimieren und den administrativen Aufwand für betriebliche Vorsorgesysteme in Grenzen zu halten.
Sie erhalten auf Wunsch bei einer Mandatierung eine individuelle und vor allem vollständige Versorgungsordnung, die zwingende Grundlage eines betrieblichen Vorsorgesystems darstellt.
Ebenso können Sie eine eingehende Analyse der bestehenden Zusagen und deren vollständige Dokumentation erhalten, inklusiver ausführlicher schriftlicher Hinweise auf Besonderheiten und eventueller Risiken.
Gleiches gilt für individuell auf die Unternehmensbedürfnisse abgestellte Unterlagen wie Dokumente zur Protokollierung und Entgeltumwandlungsvereinbarungen.
Den Umfang und den Bedarf können wir gerne in einem Orientierungsgespräch festlegen.