Häufige Mandantenfragen: Sind unsere Pensionszusagen rechtssicher?
Häufige Mandantenfragen: Sind unsere Pensionszusagen rechtssicher?

Betriebliche Altersversorgung für Gesellschafter-Geschäftsführer 

Versorgungszusage oder Steuersparmodell ?

Gerade bei Gesellschafter-Geschäftsführern waren und sind Zusagen auf betriebliche Altersversorgung besonders zu betrachten. Dies liegt zum einen an der nicht immer klaren Stellung zwischen Angestelltenstatus und Unternehmersein.  Damit verbunden ist auch die Fragestellung, wie weit das Betriebsrentengesetz hier Geltung hat. Und mindestens genauso wichtig ist, die steuerlichen Rahmenbedingungen richtig zu bewerten.

 

Insbesondere bei Pensionszusagen an GmbH-Geschäftsführer dominierte in der Vergangenheit zumeist der Gedanke des Steuersparens. Über Pensionsrückstellungen entstehende Innenfinanzierungseffekte einerseits und die Möglichkeit der steuerbegünstigten Ausfinanzierung über Rückdeckungsversicherungen andererseits fanden viele Berater hier geradezu einen Königsweg für die Altersversorgung.

 

Dabei wurde (und wird) dem völlig außer Acht gelassen, dass das Unternehmen hier nicht nur betriebsfremde Risiken übernimmt, sondern sich auch den Kapitalanlagerisiken stellen muss.

Viele Jahre später treten nun, insbesondere durch Entwicklungen am Kapitalmarkt und die immer weiter steigende Lebenserwartung,  Rahmenbedingungen auf, durch die die ursprünglich als Steuersparmodell eingerichtete Pensionszusage für das zusagende Unternehmen ein erhebliches Risiko darstellen kann.

 

Dies wird insbesondere dann zum Problem, wenn das Unternehmen verkauft oder an einen Nachfolger übergeben werden soll. Auch hinsichtlich Bonität/Rating bei der Beschaffung von Investitionskapital ist eine Pensionszusage nicht unerheblich.

Besondere Gestaltung für besondere Zusagen

Für einen Sanierungs- bzw. Restrukturierungsprozess  sind sowohl die wirtschaftliche als auch die  rechtliche Umgestaltung der Versorgung zu bewerten. Dafür bedarf es vorab einer eingehenden Analyse der vorhandenen Zusage.

 

Sie bekommen auf Wunsch eine umfassende Expertise zur bestehenden Zusage sowohl im Hinblick auf die rechtliche Anerkennung als auch hinsichtlich ihrer Ausfinanzierung. Ebenso erhalten Sie Verbesserungsvorschläge und einen Überblick hinsichtlich der Möglichkeiten zur wirtschaftlichen Gestaltung.

 

Im Vordergrund der Beratung stehen dabei immer die individuellen Umstände und persönlichen Bedürfnisse des Mandanten. Zusammen mit ihm (und evtl. dem Steuer-berater) wird ein individuelles  Konzept unter Berücksichtigung der der wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der GmbH einerseits und des Versorgungsbedarf des Geschäftsführers andererseits entwickelt. Sofern erforderlich wird die Zusage dabei rechtlich aktualisiert und den neuen Rahmenbedingungen entsprechend angepasst.

 

Sofern in diesem Zusammenhang neue Kapitalanlagen oder Versicherungen bzw. Angebote externer Versorgungsträger erforderlich sein, erhalten Sie gerne Unterstützung bei der Auswahl. Es erfolgt jedoch keine Vermittlung dieser Produkte, da dies mit dem Berufsbild des Rentenberaters kollidiert.

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© Markus Kirner Rentenberatung